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   BFH, 15.09.2000 - IV B 9/00   

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https://dejure.org/2000,12801
BFH, 15.09.2000 - IV B 9/00 (https://dejure.org/2000,12801)
BFH, Entscheidung vom 15.09.2000 - IV B 9/00 (https://dejure.org/2000,12801)
BFH, Entscheidung vom 15. September 2000 - IV B 9/00 (https://dejure.org/2000,12801)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Steuerbescheid - Fehlen einer schriftlichen Vollmacht - Steuerpflichtiger - Persönliche Bekanntgabe - Bekanntgabe an Bevollmächtigten

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

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  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 15.09.2000 - IV B 9/00
    In der Beschwerdebegründung müssen dazu abstrakte Rechtssätze des BFH so genau bezeichnet werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung seit BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83 (BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 63, m.w.N.).

    Das FG muss seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden rechtlichen Erwägungen einer Entscheidung des BFH nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung seit BFH-Beschluss in BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).

  • BFH, 29.07.1987 - I R 367/83

    Steuerbescheid - Einspruchsentscheidung - Fehlende schriftliche Vollmacht -

    Auszug aus BFH, 15.09.2000 - IV B 9/00
    Es bestehen bereits Zweifel, ob die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, die sich auf eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juli 1987 I R 367, 379/83 (BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242) beruft, den Erfordernissen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entspricht.

    Das FG ist in seinem Urteil ausdrücklich von dem mit Urteil des BFH in BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242 aufgestellten Rechtssatz ausgegangen, dass die Finanzbehörde Steuerbescheide beim Fehlen einer schriftlichen Vollmacht dem Steuerpflichtigen persönlich bekannt geben muss, wenn nicht die besonderen Umstände des Einzelfalles das Interesse des Steuerpflichtigen an einer Bekanntgabe gegenüber seinem Bevollmächtigten eindeutig erkennen lassen.

  • BFH, 29.07.1987 - I R 379/83

    Steuerbescheid - Einspruchsentscheidung - Fehlende schriftliche Vollmacht -

    Auszug aus BFH, 15.09.2000 - IV B 9/00
    Es bestehen bereits Zweifel, ob die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, die sich auf eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juli 1987 I R 367, 379/83 (BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242) beruft, den Erfordernissen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entspricht.

    Das FG ist in seinem Urteil ausdrücklich von dem mit Urteil des BFH in BFHE 152, 1, BStBl II 1988, 242 aufgestellten Rechtssatz ausgegangen, dass die Finanzbehörde Steuerbescheide beim Fehlen einer schriftlichen Vollmacht dem Steuerpflichtigen persönlich bekannt geben muss, wenn nicht die besonderen Umstände des Einzelfalles das Interesse des Steuerpflichtigen an einer Bekanntgabe gegenüber seinem Bevollmächtigten eindeutig erkennen lassen.

  • BFH, 16.03.1994 - II B 102/93

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und

    Auszug aus BFH, 15.09.2000 - IV B 9/00
    Die (möglicherweise) voneinander abweichenden Rechtsauffassungen sind dabei erkennbar oder zumindest in ohne weiteres nachvollziehbarer Weise gegenüberzustellen (BFH-Beschluss vom 16. März 1994 II B 102/93, BFH/NV 1995, 34).
  • BFH, 14.06.1994 - VII B 239/93

    Umsatzsteuerrückstände einer Kommanditgesellschaft (KG) - Vermietung eines

    Auszug aus BFH, 15.09.2000 - IV B 9/00
    Divergenz liegt insbesondere nicht vor, wenn das FG erkennbar von einem bestimmten Rechtssatz des BFH ausgeht, diesen aber fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalls anwendet (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juni 1994 VII B 239/93, BFH/NV 1995, 89; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 17).
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